Vorsicht vor gefälschten IHK-Bescheinigungen!
In der Sicherheitsbranche wird vermehrt vor gefälschten Sachkundeprüfungen gewarnt, die zur Bewerbung oder sogar bereits bei der Anstellung verwendet werden. Besonders betroffen sind Bescheinigungen nach § 34a der Gewerbeordnung, die für die Arbeit im Bewachungsgewerbe unerlässlich sind. Diese gefälschten Dokumente erscheinen täuschend echt, da sie offizielle Logos und Unterschriften der Industrie- und Handelskammern (IHK) enthalten.
Doch seit 2009 hat die IHK ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal eingeführt: ein spezielles Hologramm-Etikett, das nur auf echten Bescheinigungen zu finden ist. Bescheinigungen ohne dieses Hologramm sind ungültig.
Für Sicherheitsunternehmen wie unseres gilt: Wir prüfen jeden Nachweis auf seine Echtheit, denn die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter hat oberste Priorität. Wer mit gefälschten Unterlagen arbeitet, gefährdet das Vertrauen und die Sicherheit aller.
Unser Tipp: Lassen Sie sich immer die Originaldokumente zeigen und überprüfen Sie diese sorgfältig. Setzen Sie auf echte Qualifikationen – nur so können echte Profis echte Sicherheit garantieren.