Betrieblicher Rettungsdienst
Wenn in einer Betriebsstätte mehr als 1.500 Beschäftigte anwesend sind, ist der Arbeitergeber verpflichtet, eine*n Betriebssanitäter*in einzusetzen, der*die über die Eigenschaften der*s Ersthelfer*in hinausgeht. Ein*e Betriebssanitäter*in kann zusätzlich mit Beatmungsbeuteln und anderen lebenserhaltenden Geräten umgehen. Wir erstellen gern ein unverbindliches Angebot für Sie.